40 Jahre erfolgreicher Staatsvertrag von Almelo

16. April 2010 - 11:20

Am 4. März 1970 fand beim niederländischen Partner die Unterzeichung statt. 40 Jahre später feiern die Mitarbeiter aller „Sites“ das Ereignis mit einem „Lunch“ und einem Umtrunk.

Die Vertreter der drei Länder unterzeichneten 1970 den Vertrag von Almelo. 2. v. l. der damalige Außenminister Walter Scheel.

Dass ein Unternehmen als Existenzgrundlage einen Staatsvertrag benötigt, gehört zu den Ausnahmeerscheinungen im Wirtschaftsleben. Die Uranium Enrichment Company Ltd. ist darum auch nicht eines der typischen mittelständischen Unternehmen, wie sie es in den verschiedensten privaten Formen überall in Deutschland, in Holland und England gibt.

Das Vorhaben, zum einen eine Firma in drei Staaten zu gründen, zum anderen, mit dieser Firma nichts Geringeres als Kernbrennstoff zu erzeugen, bildete zwei besondere Hürden auf dem Weg ihrer Verwirklichung. Das Jahrzehnt vor dem Staatsvertrag von Almelo war darum auch die politische Vorbereitungszeit für den erfolgreichen Abschluss des Vertrages. Am 11. November 1969 hatten die verantwortlichen Minister der drei Länder die grundlegenden Regeln ausgehandelt, die für die künftige Zusammenarbeit unter dem Dach der URENCO gelten sollten. Im März 1970 wurde der Vertrag unterzeichnet, verbindlich wurde er aber erst mit der Annahme durch die jeweiligen Parlamente in 1971, dem Jahr der Gründung der URENCO Ltd., eingetragen ins englische Handelsregister als „private limited liability company“ (ähnlich einer deutschen GmbH).

Die Funktion des Staatsvertrages war also noch nicht die Gründung der URENCO selbst, sondern die Möglichkeit zu schaffen, ein multinationales Unternehmen dieser besonderen Art zu gründen. In der Folge wurde ein Ausschuss gebildet, der die Einhaltung der Regeln überwachte, ohne Einfluss zu nehmen auf die unmittelbaren geschäftlichen Angelegenheiten der Firma. Das „Joint Committee“ (bestehend aus Mitgliedern der drei Staaten) kümmert sich seitdem um Fragen der Sicherheit, der Überwachung, des Geheimschutzes, der Anlagensicherung, um Technologie-Export und Proliferationsverhinderung.
Als die Partner auf dieser politischen Ebene wieder aktiv wurden, und zwar in 1992, schufen sie mit dem Vertrag von Washington die Voraussetzungen für den Bau einer URENCO-Anlage auf amerikanischem Boden. Der dritte Anlass war in 2005 der Einstieg des französische Energie-Konzerns Areva bei der URENCO (ETC). Auch das war nur möglich mit einem Staatsvertrag, dem von Cardiff vom 12. Juli 2005, der um eine Genehmigung der europäischen Wettbewerbsbehörde in 2006 ergänzt wurde.

Die Mehrstaatlichkeit der URENCO machte wiederholt Restruktuierungsphasen nötig, und heute erfordert nicht zuletzt die Globalisierung eine nahezu laufende Neuorientierung. Viele andere Weltfirmen haben ihre Wurzeln in einem Ursprungsland und müssen sich mit den besonderen Gegebenheiten in anderen Staaten erst vertraut machen. URENCOs Verwurzelung brachte von Beginn an besondere Herausforderungen mit sich, schon im trilateralen Verhältnis, dafür auch viel Erfahrung und neu entstehende Strukturen, wie sie beispielsweise die CTG in Bad Bentheim repräsentiert und in optimierte Prozesse umsetzt. Die erfolgreiche Steuerung des Aufbaus der neuen Anreicherungsanlage in den USA gibt davon ein beredtes Zeugnis.
Der Weg zur Weltfirma ist im Grunde von Anfang beschritten, nur wird er jetzt konsequent vollzogen - mit einer Stimme und einem Gesamtkonzept.