Ausstieg kostet Milliarden

4. Juli 2011 - 12:17

von Dr. Hubertus Bardt (IW Köln)

(c) ChristineGerhardt/Fotolia

Der in deutschen Atommeilern produzierte Strom muss bis spätestens 2022 komplett aus anderen Energieträgern gewonnen werden, denn dann soll auch das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Je nachdem, ob die fehlenden Strommengen durch Kohle oder Gas ersetzt und in alten oder neuen Kraftwerken erzeugt werden, kostet der Atomausstieg zwischen 35 und 74 Milliarden Euro, im Mittel also 55 Milliarden Euro.

Die Zusatzkosten verteilen sich auf mehrere Betroffene: Zuerst werden die Stromversorger zur Kasse gebeten, die ihre Stromkontrakte zu Großhandelspreisen kaufen. Diese stiegen schon direkt nach dem Moratorium im März um gut 10 Prozent. Privathaushalte sind von kurzfristigen Schwankungen zwar nicht betroffen – sollte der Großhandelspreis jedoch länger hoch bleiben, werden auch sie zur Kasse gebeten, denn die Versorger werden einige ihrer Zusatzausgaben auf die Endverbraucher umlegen.

Auch der Staat muss neu kalkulieren: Ihm entgehen Steuereinnahmen, weil die ausgeschalteten Kraftwerke und die höheren Kosten die Gewinne der Energieerzeuger und Industrieunternehmen schmälern. Zudem fallen die Kernbrennstoffsteuer sowie Gewinnabschöpfungen aus der bisherigen
Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke weg.

Anforderungen an die Energiepolitik:

Das Energiekonzept der Bundesregierung wird durch einen beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie in einem wesentlichen Baustein infrage gestellt. Binnen weniger Monate werden die Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung in Deutschland grundlegend verändert. Für eine langfristig ausgerichtete Branche wie die Energiewirtschaft stellt allein die Tatsache der Veränderung in Grundsatzfragen eine erhebliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen dar.

Dennoch erfordern die neuen Ausgangsbedingungen eine Neuauflage des Energiekonzepts (Bardt, 2010). Zu den wichtigsten Elementen dieses Energiekonzepts gehören:

1. Es muss eine konsistente Konzeption für den Ersatz bestehender Kernkraftwerke durch dauerhaft verfügbare Energie vorliegen. Dazu gehören auch Weichenstellungen für die Finanzierung von Erzeugungskapazitäten als Sicherheitsreserve für die Zeiten ausfallender Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Der Wettbewerb privater Unternehmen muss als Entdeckungsverfahren genutzt werden. Eine weitere Verstaatlichung der Energiewirtschaft ist keine überzeugende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen.

2. Eine klare Berechnung der Kosten der Umgestaltung der Energieerzeugung inklusive einer Regelung der Verteilung entsprechender Kosten ist erforderlich. Dazu gehören besonders verbesserte Ansätze zur Reduktion der Erzeugungskosten erneuerbarer Energien, eine weitere Reduktion der Fördersätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und eine Deckelung der Ausgaben.

3. Die Entlastung energieintensiver Unternehmen von im europäischen Vergleich hohen Stromkosten sowie von hohen Steuern und weiteren Abgaben ist notwendig, um die Produktion der energieintensiven Branchen in Deutschland weiterhin zu ermöglichen.

4. Die europäischen Strommärkte müssen weiter zusammenwachsen. Das gilt für die Import- und Exportmöglichkeiten von Strom ebenso wie für die Förderung erneuerbarer Energien. Nur so können die Kosten gesenkt, Vorteile des Wettbewerbs genutzt und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die stromverbrauchende Industrie sichergestellt werden.

5. Der Ausbau der Netzinfrastruktur ist zwingend erforderlich, um den Ausbau der erneuerbaren Energien für die großen Stromverbrauchszentren nutzbar zu machen. Ansonsten droht das Auseinanderfallen der deutschen Preiszonen mit potenziell deutlich erhöhten Strompreisen in Süddeutschland. Um den Netzausbau voranzubringen, müssen gegebenenfalls andere Ansprüche, beispielsweise an den Natur- und Landschaftsschutz, zurückgestellt werden.

6. Das neue Energiekonzept muss Alternativszenarien beinhalten. Verschiedene Annahmen hinsichtlich anspruchsvoller Effizienzziele, europäischer Potenziale zur Kostensenkung erneuerbarer Energien oder eines internationalen Klimaabkommens, das Wettbewerbsnachteile reduziert, sind nicht sicher (IW Köln, 2010b). Ein Energiekonzept darf sich nicht allein auf solche optimistische Annahmen stützen.

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Gesprächspartner im IW: Dr. Hubertus Bardt, Telefon 0221 4981-755