Jetzt ist es ernst:
Seit Januar 2007 ist Basel II und Rating Pflicht. Ein Beitrag von Prof. Dr. Hans-Christian Brauweiler aus dem Jahr 2007 - nach wie vor aktuell.
Basel II und das zugehörige Rating sind seit einigen Jahren ein viel diskutiertes Thema, welches zunächst – d. h. nach der Überleitung in nationales Recht – eine verbindliche Regelungen für Banken vorsieht, letztendlich aber auf die Unternehmen in Form eines Durchgriffs wirkt. Für die Arbeit im Unternehmen bedeutet dies, dass insbesondere die kaufmännische Abteilung, hier insbesondere das Controlling, gefordert ist, die Daten, die für ein Rating benötigt werden, bereitzustellen. Hierbei kommt es nicht nur auf die Zurverfügungstellung der Daten an, sondern jedes Unternehmen muß proaktiv mit dem Thema Rating umgehen.
Was ist wirklich neu?
Was ist nun unter Controlling zu verstehen und wie ist der Zusammenhang zu Basel II? Zunächst ist Controlling nicht – bzw. nicht nur, wie durch das deutsche ähnlich klingende Wort Kontrolle oftmals interpretiert wird –mit Überprüfung und Kontrolle gleichzusetzen, sondern geht darüber hinaus im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung und Steuerung.
Mit dem Begriff „Basel“ sind zwei Abkommen verbunden. Das erste Abkommen (Basel I) stammt aus den 70er und 80er Jahren und beruhte auf einigen Bankenkrisen zu Beginn der 70er Jahre (Herstatt-Konkurs in Deutschland, Sparkassen-Krise in den USA). Am Sitz der Bank für internationalen Zahlungsausgleich BIZ in Basel wurde der Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahre 1975 konstituiert, um international gültige Regelungen, die die Stabilität des Finanzsystems verbessern sollen, zu entwickeln. Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Bankaufsichtbehörden und Zentralbanken von 13 Nationen (ursprünglich G-10). Die Regelungen und Abkommen werden aber in über 150 Nationen anerkannt.
Die wichtigste Neuerung des Basel-II-Abkommens ist, dass ein risikoadäquates Gewicht auf die Eigenkapitalhinterlegung der Banken für ausgereichte Kredite angewendet wird. Die Kreditnehmer werden in ein Notensystem, welches die zukünftige Ausfallwahrscheinlichkeit definiert, eingeordnet. Je nach erlangter Note müssen dann zwischen 1,6 % haftendes Eigenkapital und 12 % für Kredite hinterlegt sein. Sowohl das Verfahren der Einstufung des Kreditnehmers als auch die erzielte Note werden mit dem Begriff „Rating“ bezeichnet.
Drei Einflusskategorien
Die Einflussfaktoren des Rating können in drei Kategorien eingeteilt werden. An erster Stelle sind die Negativkriterien zu nennen. Liegt eines dieser Merkmale vor, so wird das Rating in aller Regel auf den ungünstigsten Wert (Hohes Ausfallrisiko) gesetzt. Zu diesen Negativkriterien gehören insbesondere unvereinbarte Kontoüberziehung, Scheck-/Lastschriftrückgaben oder Wechselprotest, Konto-Pfändungen sowie negative Kreditauskünfte (z. B. Schufa).
Neben diesen K.O.-Kriterien gibt es dann die qualitativen und quantitativen Bewertungsfaktoren. Eine genaue Betrachtung, Eingruppierung und gewichtete Bewertung der jeweiligen Faktoren sorgt dann für eine differenzierte Ratingnote.
Bei den quantitativen Faktoren handelt es sich zum einen um Aspekte, die bisher im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung untersucht wurden. Über die Jahresabschlussanalyse bis zur Kennzahlenermittlung werden hier vergangenheitsorientierte Werte des Unternehmens betrachtet. Darüber hinaus erhalten aktuelle Zahlen und in höherem Maße auch Planwerte ein zunehmendes Gewicht, denn letztendlich geht es bei dem Rating um die zukünftige Ausfallwahrscheinlichkeit.
Selbstverständlich werden im Rahmen von zyklischen Wiederholungen des Ratings die alten Planwerte mit den erreichten Ist-Werten des Unternehmens verglichen und Abweichungen kritisch hinterfragt. Sollten die Planungsmethoden auf eine zu optimistische Planung ausgerichtet sein oder die Planungssicherheit bzw. die Zielerreichung generell fragwürdig erscheinen, so wird das im Zeitablauf von den Banken bemerkt werden und zukünftig die Plan-Werte entsprechend nur mit einem Risikoabschlag übernommen werden. Das somit sicherlich als unprofessionell zu bezeichnende Planwesen bewirkt dann einen weiteren Abschlag in der Frage der Managementqualitäten, so dass die Rating-Note doppelt durch geschönte Planungen der frühen Perioden leidet.
Managementqualitäten
Damit ist auch schon ein Aspekt der qualitativen Einflussfaktoren benannt. Anders als bei bisherigen Kreditwürdigkeitsprüfungen werden auch qualitative Faktoren berücksichtigt. Diese kann man grob in drei Kategorien untergliedern: Managementqualitäten, Unternehmensrisiken und Marktstellung.
Zu den Managementqualitäten gehören Aspekte wie Qualifikation der oberen Führungsebenen, Führungsstil und ‑methodik, sowie Berufs- und Branchenerfahrung der Entscheidungsträger.
Im Rahmen der Prüfung der Unternehmensrisiken werden die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Geschäftsfelder und deren Umfeld sowie die Organisation überprüft. In diesen Zusammenhang gehören auch die Punkte Management Informationssystem (MIS) sowie externes und internes Berichtswesen. Wenn an dieser Stelle keine geeigneten Instrumentarien implementiert sind, so ist ein Risikozuschlag gewiss. Weitere Aspekte, die im Rahmen der Bewertung untersucht werden, sind Punkte, die das Unternehmen langfristig, nachhaltig und in hohem Maße in der Existenz gefährden könnten. Somit sind die Punkte Vertragswerk und Haftung ebenso zu prüfen wie weitere potentielle Gefahren, z. B. Umwelt- oder Währungsrisiken.
Nicht zuletzt ist auch die Marktstellung des Unternehmens für die zukünftige Schuldentilgungskapazität relevant. Vor diesem Hintergrund sind die spezielle Branchen-/Konjunktursituation und ‑abhängigkeit, in der sich das Unternehmen bewegt, zu analysieren. Ähnlich verhält es sich mit der Produktstellung am Markt und den Produktlebenszyklen. Sollte das Unternehmen hier in einer kritischen Situation, z. B. überalterte Produkte, sein, so wird sich dies natürlich negativ auf das Rating auswirken.
Controlling-Aufgaben
Controlling ist definiert als Steuerung des Unternehmens, um optimale Abläufe, Strukturen und Kosten zu erzielen. Da Basel II über den Aspekt Rating auf die Kreditkosten bzw. das Kreditvolumen in hohem Maße Einfluss auf unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten nimmt, ist der Controller gefordert, das Rating ständig zu verbessern und zu optimieren. Zurückgehend auf die Negativkriterien muss der Controller – natürlich in Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen der kaufmännischen Abteilung – dafür sorgen, dass mögliche Negativfaktoren nicht oder nicht mehr vorkommen. So ist zunächst zu analysieren und festzustellen, ob und welche Faktoren vorliegen oder eintreten könnten. Darauf hin ist zu untersuchen, wie die Faktoren vermieden werden können. Beispielsweise bei Zahlungsverzug, unvereinbarter Kontoüberziehung o. ä. sind durch den Controller zu prüfen und zu veranlassen, ob bzw. dass Kreditlinien bzw. Zahlungsziele vereinbart werden, die Freisetzung von Liquidität (z. B. über Lagerabbau, cash-pooling) ist gleichfalls durch das Controlling zu initiieren. Bei negativen Einträgen in Kreditauskunfteien ist zu prüfen, ob diese berechtigt und aktuell sind. Wenn dies der Fall ist, so sind Maßnahmen zu entwickeln, die zukünftige Einträge vermeiden. Sind die Eintragungen jedoch falsch oder veraltet, dann kann das Unternehmen die Löschung beantragen.
Aber nicht nur bei den Negativfaktoren, sondern auch bei den qualitativen und quantitativen Beurteilungskriterien muss das Controlling prüfend eingreifen. So ist im Rahmen des Bilanzmanagements vom Controlling zu prüfen, welche Gestaltungsspielräume und Wahlrechte ausgeübt werden können, um in der Bilanzanalyse positive Effekte zu erzeugen. Darüber hinaus sind aber nicht nur Gestaltungsspielräume zu definieren und zu nutzen, sondern auch strategische Entscheidungen, wie z. B. über Kapitalerhöhungen, vorzubereiten. Da durch Basel II die Planung der zukünftigen unternehmerischen Entwicklung einschließlich der Bilanz sowie von Kennzahlen ein wichtiger Aspekt sein wird, ist auch hier seitens des Controllings durch die Einführung und Anwendung entsprechender Instrumentarien bis hin zum Soll-Ist-Vergleich von vorherigen Planzahlen und aktuellen Istzahlen zu agieren.
Unternehmens-FITNESS
Der Controller als Steuerer des Unternehmens muss sich der Aufgabe als FITNESS-Trainer bezüglich des periodischen Ratingverfahrens stellen. Hierbei stehen die Buchstaben des Wortes Fitness jeweils für einen wichtigen Aspekt, der vor bzw. im Zuge des Rating-Verfahrens aus unternehmerischer Sicht durchleuchtet und auf Schwachpunkte analysiert werden muss, um daraus Gegenmaßnahmen ableiten zu können, die bei dem oder den nächsten Ratingverfahren sukzessive eine Verbesserung der Unternehmensdarstellung bewirken. So kann der Controller dazu beitragen, über eine Verbesserung des Ratingergebnisses eine Minimierung des Risikoaufschlages bei den Kreditkosten bzw. die Verhinderung oder Reduzierung einer betragsmäßigen Kreditrestriktion zu erreichen.
FITNESS bedeutet hierbei also:
F – Finanz-, Vermögens- und Ertragslage
I – Information und Controlling
T – Technologie, Produktion, Ressourcen
N – Normenkonformität und Entwicklungsrisiken
E – Eigentümer, Führung, Mitarbeiter
S – Strategie, Markt, Produkte
S – Strukturen und Prozesse
Umfrage zum Kenntnisstand und den Auswirkungen auf Unternehmen
Im Rahmen eines an der AKAD-FH Leipzig laufenden Forschungsprojektes des Autors findet eine internetbasierte Umfrage zum Wissensstand zu und den Erfahrungen mit Basel II und Rating in der mittelständischen Unternehmerschaft statt. Bitte beteiligen Sie sich an der Befragung, die Beantwortung der Fragen dauert rund 15 Minuten. Sie finden den Fragebogen auf http://www.viim.de/umfrage/basel.
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* Prof. Dr. rer. pol. Hans-Christian Brauweiler ist Prorektor und Professor für ABWL, Schwerpunkt Controlling und Accounting an der AKAD. Die Privat-Hochschulen GmbH – FH Leipzig – staatl. anerkannt und beschäftigt sich in der Forschung vorrangig mit Themen des Mittelstandes, insbes. Controlling und Finanzierung. Er ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Oskar-Patzelt-Stiftung, die den jährlichen Wettbewerb „Großer Preis des Mittelstandes“ veranstaltet.
