Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer unantastbar
Haushaltssanierung mit dem Rasenmäher bremst Aufschwung
Berlin (01.07.2010) „Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) an das Bundesministerium der Finanzen, die Energiesteuern für das gesamte produzierende Gewerbe zu erhöhen, führen industrie- und energiepolitisch in die falsche Richtung. Die bisherige Entlastung auf 50 Prozent zu reduzieren, erscheint willkürlich. Folgt die Bundesregierung diesen Vorschlägen, gefährdet das die Konjunktur und den Arbeitsmarkt“, erklärt Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer der WirtschaftsVereinigung Metalle.
Die WVM stehe hinter der Entscheidung der Bundesregierung, Mitnahmeeffekte aus Steuervergünstigungen für Unternehmen außerhalb des produzierenden Gewerbes, die nicht energieintensiv sind und nicht im internationalen Wettbewerb stehen, zu streichen. Die angestrebte Streichung von bis zu 1,5 Milliarden Euro erfasse hingegen auch energieintensive und exportstarke Unternehmen, befürchtet die WVM.
Der entlastenden Wirkung des geltenden Spitzenausgleichs wird eine Rasenmähermethode vorgezogen, die gezielt energieintensive Unternehmen belastet. Dabei haben gerade die energieintensiven Industrien in der Vergangenheit ganz besonders zur Energieeffizienzsteigerung beigetragen. Sie investieren in die Senkung des Energieverbrauchs. „Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer sollte unangetastet bleiben. Alles andere bremst Aufschwung und Wachstum und gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit“, so Martin Kneer.
Die Ökosteuer wurde 1999 eingeführt, mit dem Ziel die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu senken. In Folge sollten höhere Verbrauchssteuern auf Energie die Mindereinnahmen kompensieren. „Damit es gerade für energieintensive Unternehmen nicht zu einer Mehrbelastung statt zur beabsichtigten Entlastung kam, wurde der Spitzenausgleich eingeführt“, erinnert Martin Kneer.
Seit Einführung der Ökosteuer haben sich die Energiekosten für das produzierende Gewerbe stark erhöht, die Stromkosten mehr als verdoppelt. Das Argument, dass eine höhere Besteuerung des Energieverbrauchs mehr Anreize für ein energiesparendes und ressourcenschonendes Verhalten schafft, Fehlsteuerungen und Bürokratie vermeidet, trifft auf die energieintensive Industrie nicht zu.
Die Unternehmen investieren rückerstattete Beträge aus der Energie- und Stromsteuer in den Ausbau von energiesparenden und ressourcenschonenden Produkten, Produktionsverfahren sowie den Umweltschutz. Das gewährleistet die langfristigen Ziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, die maßgebend zur Fortführung des Spitzenausgleichs bis 2012 sind.
Der Spitzenausgleich ist direkt an die Einhaltung der Klimaschutzvereinbarung der deutschen Industrie mit der Bundesregierung geknüpft. Die damit verbundenen Fortschritte bei Energieeinsparung und der Reduzierung des Klimagasausstoßes werden mittels eines jährlichen Monitorings durch ein unabhängiges Forschungsinstitut gemessen. Das Ziel für 2012, die spezifischen Treibhausgasemissionen um 35 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu reduzieren, wurde 2008 bereits zu über 100 Prozent erfüllt.
Der WVM-Hauptgeschäftsführer, Martin Kneer unterstreicht: „Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung einerseits Kompensationen für die energieintensive Industrie beschließt und andererseits mit dem Sparpaket an Belastungen für eben diese Unternehmen denkt. Haushaltssanierung darf nicht zulasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschehen und erst recht nicht zur Deindustrialisierung führen.“
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